

Erläuterungen zu wichtigen Begriffen aus den Broschüren "Betriebspraktikum" und "Berufsorientierung praxisnah".
Unter abstrakt-logischem Denken versteht man die Anwendung der menschlischen Fähigkeit des Erkennens und Urteilens in Bezug auf abstrakte, nicht gegenständliche Sachverhalte.Abstrakt-logisches Denken finden u. a. in der Mathematik Anwendung.
Die AG ist eine Rechtsform vor allem für größere Unternehmen. Das Grundkapital für die Gründung einer AG muss mindestens einen Nennbetrag von 50.000 Euro haben. Es wird in Aktien zerlegt und an die Gesellschafter der AG, die Aktionäre, ausgegeben. (Teilt man den Nennbetrag durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien, so erhält man den Nennwert pro Aktie. (Quelle: Bundesverband deutscher Banken e.V. (Hrsg.): Wirtschaft auf einen Blick. Schul Bank Verlag, 2000, S. 150)
Alle (nicht beamteten) Gehaltsempfänger/-innen (auch „leitende“ Angestellte) in den Betrieben (auch bei Behörden).
Alle Lohnempfänger/-innen, unabhängig von ihrer beruflichen Qualifikation.
Vertragspartner des Arbeitnehmers. Kann die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers fördern und zahlt ihm dafür das Arbeitsentgelt.
Beschäftigte, die anderen gegenüber zur unselbstständigen Arbeit verpflichtet sind: Beamte/Beamtinnen, Angestellte, Arbeiter/-innen sowie Auszubildende. Grundlage für das Beschäftigungsverhältnis ist der Arbeitsvertrag.
Die am Arbeitsplatz herrschende Stimmung; ähnlich: Betriebsklima.
Gesamtheit aller von den Arbeitgebern in Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitskräften getragenen Aufwendungen. Dazu gehören u. a. die direkte Vergütung der Arbeit, Prämien und Gratifikationen sowie die indirekten Lohnkosten wie die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.
Personen ohne Arbeitsverhältnis – abgesehen von einer geringfügigen Beschäftigung –, die sich als Arbeitsuchende bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben, eine Beschäftigung von mindestens 18 und mehr Stunden pro Woche für mehr als 3 Monate suchen, für eine Arbeitsaufnahme sofort zur Verfügung stehen, nicht arbeitsunfähig erkrankt sind und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Rechtliche Regelungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln und insbesondere die Arbeitnehmer vor sozialen und gesundheitlichen Gefahren schützen sollen.
Grundlage für das Beschäftigungsverhältnis. In einem Arbeitsvertrag sind die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers schriftlich fixiert. Er wird zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich u. a., die Arbeitsleistung zu erbringen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ihn dafür zu bezahlen und ihm Urlaub zu gewähren.
Regelmäßige Zeit – meist als Wochenarbeitszeit angegeben –, die der Beschäftigte arbeiten muss.
Sinn für Kunst und Design; Lehre von der Schönheit.
Überwachung der Verwaltung durch eine übergeordnete Behörde.
Eine Person oder ein Betrieb mit dem Recht, in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes auszubilden.
Ansprechpartner wie auch Verantwortlicher für die Auszubildenden. Im Rahmen der betrieblichen Ausbildung muss in jedem ausbildenden Betrieb ein Ausbilder nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) tätig sein.
(Auch Lehrling, umgangssprachlich Azubi). Er/Sie erlernt einen Ausbildungsberuf. Während der Ausbildung erhalten Auszubildende eine Ausbildungsvergütung. Die Ausbildung wird mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung abgeschlossen.
Wie viele Tätigkeiten, die früher Menschen ausgeführt haben, werden heute von Maschinen erledigt? Welchen prozentualen Anteil der Produktion übernehmen Maschinen, welchen Menschen?